Archiv > Neues Dezember 2010
Worte
Das ‚würde‘ der Menschen ist ungeschmälert.
Wenn Sie mich fragen würden, würde ich das würde im Sprachgebrauch sehr stark einschränken. Nur gehört das würde zu unserer Umgangssprache und hat sich dort fest etabliert. Grammatikalisch gehört es zur Konjunktiv-Form und bildet dort eine eigene Wortform, die nach dem Konjunktiv II gebraucht wird. Der Konjunktiv II wird oft durch die sogenannte würde-Form ersetzt. Beispiel:
Er sagte, dass er ins Kino ginge.
wird ersetzt durch
Er hat gesagt, dass er ins Kino gehen würde.
Bei der Berechnung nichtabzugsfähiger Schuldzinsen sind auch Überentnahmen der Vorjahre zu berücksichtigen
Sind in den Betriebsausgaben von Personenunternehmen Schuldzinsen enthalten, die nicht auf Investitionen beruhen, sind
diese in Höhe von 6 % der sog. Überentnahmen steuerlich nicht abzugsfähig. Dabei kann ein Freibetrag von 2.050 € abgezogen werden.
Eine Überentnahme ergibt sich, wenn die Entnahmen höher als die Summe des Gewinns und der Einlagen in einem Wirtschaftsjahr sind. Zu den
Überentnahmen gehören auch solche aus den Vorjahren. Auf die Summe aller Überentnahmen ist der Zinssatz von 6 % anzuwenden.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland bei vollständiger Übernahme der Kosten durch Arbeitgeber
Sind bei Übernachtungen eines Arbeitnehmers im Ausland die tatsächlichen Kosten niedriger als die Übernachtungspauschalen nach den
Lohnsteuer-Richtlinien, können die Differenzbeträge nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen
Kosten in voller Höhe erstattet.
Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass der Arbeitnehmer in solchen Fällen gar nicht belastet sei und der Ansatz von Pauschalen zu einer
unzutreffenden Besteuerung führen würde.
Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung verfassungsgemäß
Das Gesetz lässt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Tag der Abwesenheit vom eigenen Hausstand zu, weil die Mehraufwendungen bei Beköstigung nur in einem Haushalt nicht anfallen würden. Allerdings ist die Abzugsfähigkeit auf einen Zeitraum von drei Monaten beschränkt. Diese Beschränkung sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Der Gesetzgeber habe typisierend unterstellt, dass nach einem Zeitraum von drei Monaten eine Verpflegungssituation vorzufinden sei, die keinen beruflich veranlassten Mehraufwand mehr nach sich ziehe. Aufgrund dieser im Gestaltungsermessen liegenden Typisierung einer Übergangszeit scheide ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus.
Steuerfalle bei der Übertragung des selbst genutzten Einfamilienhauses auf den Ehepartner
Der Ehemann war Eigentümer des von ihm und seiner Ehefrau zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses. Er übertrug dieses Grundstück gegen Zahlung einer lebenslangen Rente auf seine Ehefrau. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragten die Eheleute den Abzug des Ertragsanteils der von der Ehefrau an ihren Ehemann geleisteten Rentenzahlungen als Sonderausgaben. Das Finanzamt lehnte nicht nur den Sonderausgabenabzug ab, sondern versteuerte auch noch den Ertragsanteil der von der Ehefrau gezahlten Rente als Einnahme aus wiederkehrenden Leistungen des Ehemanns. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Richtigkeit der Sichtweise des Finanzamts. Werden im Zuge einer privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Zahlungen als Gegenleistung vereinbart, ist der darin enthaltene Ertragsanteil nicht als Sonderausgabe abzugsfähig. Gleiches gilt für Unterhaltsleistungen oder private Unterhaltsrenten. Abzugsfähig sind lediglich auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Sonst würde es sich dem Grunde nach um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handeln. Die Aufwendungen müssen außerdem zu einer wirtschaftlichen Belastung bei der die Rente oder dauernde Last zahlenden Person führen, dürfen aber nicht den Charakter einer Gegenleistung haben. Zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen gehören auch die Ertragsanteile einer Veräußerungsrente. Bei dieser Vertragsart ist der Kaufpreis in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zu zerlegen. Der Ertragsanteil unterliegt der Besteuerung. Dies erfolgt unabhängig von der Frage, ob der Betrag beim Zahlenden steuerlich geltend gemacht werden kann.
Änderungen ab 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010
Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist Verzicht auf Erwerbsschwelle
Für Unternehmer, die nur den Vorsteuerabzug ausschließende steuerfreie Umsätze ausführen, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, und juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die einen Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben, gilt zukünftig die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Der Erwerber muss den Umsatz versteuern. Der Verzicht bindet den Erwerber wie bisher für zwei Jahre.
Abschaffung des „Seeling-Modells“
Zukünftig können Vorsteuern, die auf die private Nutzung des Grundstücks entfallen, nicht mehr abgezogen werden. Dem Vorsteuerausschluss
unterliegen auch die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, z. B. Gebäude, nicht aber Gegenstände, die keine Bestandteile des
Grundstücks oder Gebäudes sind (z. B. Photovoltaikanlage). Für eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommen nur solche in Betracht, die
sowohl mit der unternehmerischen Nutzung als auch mit der privaten Nutzung des Grundstücks zusammenhängen. Der Vorsteuerausschluss betrifft
nicht die grundsätzliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen.
Da zukünftig der Vorsteuerabzug für die privat genutzten Grundstücksteile ausgeschlossen ist, entfällt die Notwendigkeit, die Privatnutzung
zu versteuern. Die Änderungen gelten nicht für Grundstücke, die auf Grund eines vor dem 1. Januar 2011 rechtswirksam abgeschlossenen
obligatorischen Vertrags angeschafft worden sind oder mit deren Herstellung vor dem 1. Januar 2011 begonnen worden ist.
Gesetzliche Pflichten für Einfuhren
Die Einfuhr von Gegenständen ist steuerfrei, wenn der Gegenstand anschließend unmittelbar in einen anderen Mitgliedstaat steuerfrei an einen Steuerpflichtigen verbracht wird. Künftig muss der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die im anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers mitteilen und nachweisen, dass die Gegenstände zur Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind.
Ausweitung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird erweitert auf steuerpflichtige Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und
sonstigen Abfallstoffen. Welche Gegenstände im Einzelnen erfasst sind, erläutert eine neue Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz.
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird außerdem erweitert auf die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
durch Subunternehmer. Unter die genannten Umsätze fällt insbesondere die Reinigung von Gebäuden einschließlich Hausfassadenreinigung, von
Räumen und von Inventar, einschließlich Fensterreinigung.
Verpflichtende elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Ab 2011 wird die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtend. Das Finanzamt kann gestatten, die Erklärung
weiterhin nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben:
Zum Beispiel, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen,
oder der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Kalenderjahr eingestellt hat.
Durchbrechung des Steuergeheimnisses bei Geldwäscheordnungswidrigkeiten
Zukünftig dürfen die Finanzämter den zuständigen Verwaltungsbehörden Tatsachen, die auf eine Ordnungswidrigkeit nach dem Geldwäschegesetz schließen lassen, mitteilen. Die weitere Durchbrechung des Steuergeheimnisses wird auf diejenigen Geldwäschegesetz-Verpflichteten beschränkt, die nach den bisherigen Erfahrungen besonders betroffen sind. Das sind Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und gewerbliche Händler (Groß- und Einzelhandel).
Neue Ordnungswidrigkeit: Verletzung der Pflicht zur Aufzeichnung des Warenausgangs
Gewerbliche Unternehmer und buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, die Waren regelmäßig an andere gewerbliche Unternehmer zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch als Hilfsstoffe liefern, sind zum Führen gesonderter Aufzeichnungen für den Warenausgang verpflichtet. Wird künftig eine solche geforderte Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfüllt, kann das Finanzamt dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € ahnden.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
Die Gemeinden stellen letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten aus. Zukünftig werden die Lohnsteuerkarten durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt, die der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung abzurufen hat. Die Gemeinden sind verpflichtet, für den Steuerpflichtigen die notwendigen Daten unter Angabe der Identifikationsnummer an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind für den Lohnsteuerabzug ab 2012 anzuwenden. Für das Kalenderjahr 2011 behält die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen Eintragungen ihre Gültigkeit. Für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die ab dem Kalenderjahr 2011 Gültigkeit erlangen, ist nicht mehr die Gemeinde, sondern das Finanzamt zuständig.
Bagatellgrenze für Pflichtveranlagung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wird trotz Eintrag eines Freibetrags auf eine Veranlagung verzichtet, wenn keine Einkommensteuerschuld entsteht. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn bis 10.200 € (Ehegatten 19.400 €) erzielt haben.
Änderungen bei Kapitaleinkünften
- Änderungen bei der Höhe der Kapitalerträge oder der zu erhebenden Kapitalertragsteuer wirken sich materiell-rechtlich erst in dem Kalenderjahr aus, in dem das Kreditinstitut die Änderungen vornimmt. Mit dieser Regelung, die erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden ist, soll eine Vielzahl ansonsten notwendiger Folgekorrekturen vermieden werden.
- Bei Einkünften, die der Abgeltungsteuer unterliegen, kann die Einkommensteuer in vergleichbaren Fällen ebenso teilweise vorläufig festgesetzt werden wie bei Einkünften, die bei der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt werden. Diese Änderung ist erstmals für Kapitelerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen.
- Freistellungsaufträge, die ab dem 1.1.2011 gestellt werden, müssen die Identifikationsnummer des Gläubigers der Kapitalerträge angeben. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehepartnern ist auch die Identifikationsnummer des Ehegatten mitzuteilen.
- Die Datenmitteilungen der Kreditinstitute an das Bundeszentralamt für Steuern müssen zukünftig bis zum 1. März des Folgejahres erfolgen und auch die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthalten. Zukünftig sind auch die Kapitalerträge mitzuteilen, die aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person vom Steuerabzug freigestellt worden sind oder bei denen bereits gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet wurde.
- Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, wird ausgeschlossen.
- Bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltungsteuer wird ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nicht allein auf die festgesetzte Einkommensteuer, sondern auf die gesamte Steuerbelastung einschließlich Zuschlagsteuern (z. B. Solidaritätszuschlag) abgestellt.
Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht steuerbar
Die Veräußerung von Gebrauchsgütern, die ab dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 erworben werden, innerhalb der Haltefrist von einem Jahr ist nicht steuerbar. Dies hat der Gesetzgeber als Reaktion auf ein anders lautendes, zur bisherigen Rechtslage ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs klargestellt.
Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei öffentlicher Förderung
Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gilt zukünftig nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die Änderung gilt erstmals für im Veranlagungszeitraum 2011 geleistete Aufwendungen, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach 2010 erbracht worden sind.
Häusliches Arbeitszimmer
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wird wieder ein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug bis zu 1.250 € der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zugelassen. Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 in allen noch offenen Fällen.
Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), sind steuerpflichtig. Dies hat der Gesetzgeber nach einer anderslautenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur bisherigen Rechtslage ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können allerdings weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Fortsetzung Worte
Nun will ich hier keine grammatikalischen Fertigkeiten vermitteln oder gar belehren, mir geht es darum das was mit der würde-Form verbunden ist etwas stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Ich gebe zu, dass die Konjunktiv-II-Form schon etwas antiquiert ist und sich etwas verstaubt anhört, weswegen sie aus dem Sprachgebrauch auch mehr verdrängt werden wird. Doch was hauptsächlich mit der würde-Form verbunden ist, sind Bedingungen, Zögern, Zweifel bei einer Frage oder Vermutungen. Nichts davon ist dienlich, um in dem sprachlichen Umgang miteinander für klare Verhältnisse zu sorgen. Der Satz „Ich hätte Dich gerne geküsst.“ beinhaltet doch ebenso eine Bedingung wie „Ich würde dich gerne wiedersehen.“ Welche Bedingung erfüllt sein muss bleibt ohne weitere Benennung im Unklaren.
Nun benutzen wir diese Konjunktiv-II-Form natürlich auch für eine besonders höfliche Ausdruckweise, um unseren Wunsch oder unser Verlangen für den Anderen etwas abzumildern. „Ich hätte gerne ein Glas Wein“ klingt zwar sehr höflich, der Sprecher bleibt aber den zweiten Halbsatz und damit die Bedingung unter der das Glas Wein gewünscht wird schuldig. So leben wir ständig in unvollständigen Sätzen und fühlen uns, wenn auch unbewusst, unvollständig. Stellen Sie sich folgende Situation vor. Sie sind in einer fremden Stadt und fragen einen Einheimischen: „Könnten sie mir erklären, wie ich zum Bahnhof komme?“ Der Einheimische lächelt freundlich, sagt „ja“ und geht weiter. Aus seiner Sicht hat er alles richtig gemacht und die Frage wahrheitsgemäß richtig und ebenso höflich beantwortet. Sie sind vermutlich höchst irritiert oder sogar ärgerlich, weil er ihren Wunsch nicht erfüllt hat. Ihr Wunsch war zu erfahren, wie der Weg zum Bahnhof ist und nicht ob der Gefragte in der Lage ist es zu erklären.
Oft werden auch irreale Aussagen oder Bedingungssätze formuliert. Der Satz „Ich würde dir helfen.“ lautet um vollständig zu sein eher „Wenn du mich darum bittest, würde ich dir helfen.“ In Bewerbungsschreiben lese ich auch häufig den Satz …würde ich mich gerne bei Ihnen bewerben. In dem Moment frage ich mich dann irritiert, warum dieser Satz vorangestellt ist, wenn die Bewerbung doch unmittelbar darauf folgt und keine Bedingung zwischenzeitlich erfüllt wurde.
Sie sehen also, es gibt viele Möglichkeiten sich unbewusst unklar auszudrücken oder in Halbsätzen zu leben. Wenn Sie daran gehen, dieses in Ihrem Sprachgebrauch zu verändern, werden Sie feststellen wie schwierig das ist, da die Gewohnheit das Ihrige bereits getan hat. Wenn Sie etwas verändern wollen, dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg dabei und eine gute Verständigung mit Ihren Mitmenschen.
Für Fragen und Anregungen, Hinweise und Kritik erreichen Sie mich unter der Email-Adresse andreas.neumann@neumann-steuerberater.de. In der nächsten Ausgabe von „NEUES“ werde ich diese Rubrik fortsetzen.
Andreas Neumann
Kopf
Herz