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Zusammenfassende Meldung muss ab Juli 2010 früher abgegeben werden

Am 1. Juli 2010 trat eine neue Vor­schrift in Kraft, die die Vorgaben der EU umsetzt und die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen erheblich verkürzt.

Ein Unternehmer muss bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln, in der er die entsprechenden Angaben zu machen hat. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.

Soweit die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 Euro beträgt, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres übermittelt werden.

Übersteigt die Summe der Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Laufe eines Kalendervierteljahres 50.000 €, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem dieser Betrag überschritten wird, eine Zusammenfassende Meldung für diesen Kalendermonat und die bereits abgelaufenen Kalendermonate dieses Kalendervierteljahres zu übermitteln. Vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2011 tritt an die Stelle des Betrags von 50.000 € der Betrag von 100.000 €. Für Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausgeführt haben, für die sie für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schulden, gilt ähnliches.

Hinweis
Falls Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen beantragt worden ist, fallen die Abgabefristen auseinander. Betroffene Unternehmen müssen ab Juli 2010 die Buchführungsunterlagen erheblich früher bei ihrem Steuerberater einreichen.

Auch in Rechnungen von „Kleinstunternehmern“ konkrete Leistungsbeschreibung für die Vorsteuerabzugsberechtigung erforderlich

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist u. a., dass eine Rechnung die eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. Allgemeine Bezeichnungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“ reichen nicht aus. Es muss vielmehr das Objekt, an dem die Arbeiten ausgeführt wurden, konkret bezeichnet werden. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung gelten einheitlich für alle Unternehmer. Es gibt keine Erleichterungen für sog. „Kleinstunternehmer“.

(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person ist die 1 %-Regel für jedes Fahrzeug anzuwenden

Für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz stehen dem Unternehmer zwei Methoden zur Verfügung, nämlich die Führung eines Fahrtenbuchs oder die so genannte 1 %-Regel. Hat ein Unternehmer mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die er alle und ausschließlich allein ohne Führung eines Fahrtenbuchs auch privat nutzt, ist die 1 %-Regel fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden. Dies kann teuer werden, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein Unternehmensberater hielt durchgängig zwei, teilweise sogar drei Kfz in seinem Betriebsvermögen, die ausschließlich er auch privat nutzte. Ein Fahrtenbuch führte er nicht. In seiner Einkommensteuererklärung ermittelte er den privaten Nutzungsanteil für nur ein Fahrzeug. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide und setzte für alle Fahrzeuge private Nutzungsanteile nach der 1 %-Regel an. Der Unternehmensberater wehrte sich erfolglos gegen das Finanzamt und musste für jedes Kfz für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer als privaten Nutzungsanteil ansetzen.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

Erweiterung des Kreises der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung

Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ist nicht immer einfach. Insbesondere bei Autodidakten waren die Kriterien, an die die Finanzverwaltung die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit geknüpft hat, nur schwer zu erfüllen. Diese strenge Betrachtung hat der Bundesfinanzhof durch drei Entscheidungen relativiert und den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert.

Ein als Netz- oder Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik) übt einen freien Beruf aus.

Ein EDV-Betriebswirt mit umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten, die denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, übt einen freien Beruf aus, wenn er im Bereich EDV-Consulting/ Software Engineering selbstständig tätig ist.

Ein als IT-Projektleiter tätiger Wirtschaftsassistent Datenverarbeitung mit umfassenden fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der EDV übt einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf aus.

Gemeinnützigkeit | Neue Mustersatzung für Vereine (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat auf seinen Internetseiten eine neue Mustersatzung für Vereine zum Download bereitgestellt.

Weitere steuerliche Informationen und Formulare für Vereine und ihre Mitglieder sind auf den Internetseiten des BayLfSt zu finden.

Quelle: BayLfSt online

Veränderungen

„Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab.“

So lautet eine alte Weisheit der Dakota-Indianer. Der Sinn der dahinter steckt ist aktueller denn je. Wie viel „tote Pferde“ werden heutzutage jedoch noch geritten, in Form von Gedanken und Handlungen, die schon längst überholt sind und das zeitliche hätten segnen sollen? Wissenschaftlichen Studien zufolge, denkt der Mensch täglich zwischen 60.000 und 80.000 Gedanken. Wobei ca. 80% die Gedanken sind, die am Vortag schon gedacht wurden. Also Wiederholungen ohne Ende. Aber alleine dadurch, dass dieselben Gedanken immer wieder gedacht werden, lösen sie keine Probleme sondern schaffen vielmehr welche. Nicht nur, dass die wiederholten Gedanken nichts zu Verbesserungen beitragen, führen sie auch noch dazu, dass dabei ein schlechtes Gefühl oder negative Emotionen entstehen. So beginnen viele abwärts führende Spiralen. Gedanken die gedacht werden, führen zu einer inneren Haltung. Diese innere Haltung verursacht ein äußeres Verhalten und wird zu Worten, die laut ausgesprochen werden. Diesem äußeren Verhalten und den Worten folgen Handlungen, die begangen werden und zu einem Ergebnis führen, welches den Gedanken und Glaubenssätzen zu Grunde liegt. Ist das Ergebnis negativ, dann kann das im schlechtesten Fall wiederum zu negativen Gedanken führen und so setzt sich der Weg fort.

Daraus folgt, dass die Qualität der Gedanken die Qualität des Lebens bestimmt. Nun wird oft gesagt, ich denke doch immer positiv und trotzdem verbessert sich in meinem Leben nichts. Das liegt daran, dass das vordergründige, aufgesetzte und gebetsartige Aufsagen von positiven Formulierungen keinen Erfolg bringen kann, solange das Gefühl dazu nicht auch gefühlt wird. Oft wird dieses gar nicht richtig bemerkt, weil das Unterbewusstsein eine große Rolle dabei spielt. Über viele Jahre oder gar Jahrzehnte eingebrannte alte Muster (Glaubenssätze) verhindern im ersten Moment eine Verbesserung des Lebensgefühls. Wer kennt sie nicht, solche Sätze wie „Das kann ich doch nicht machen, was werden die Leute von mir denken“, „Ohne Fleiß kein Preis“, „Das kann ich doch nicht annehmen, das bin ich doch gar nicht Wert“ und vieles mehr in dieser Art. Hier gilt es sich ganz klar dessen bewusst zu werden, was es da so in einem denkt und welche Gefühle daraus resultieren. Dieses zu erkennen ist der erste Schritt. Darauf folgt die Veränderung der negativen Denk- und Handlungsmuster. Was kann von den alten, negativen Programmen von der Festplatte (Gehirn) gelöscht und an neuen, positiven Programmen erlernt werden. Das Gute an der Sache ist, dass alles was als negative Verhaltensweise erlernt wurde auch wieder verlernt werden kann und durch Neues ersetzbar ist. Allerdings erfordert dieses Klarheit, Konsequenz und Geduld. Weiterhin ist die Veränderung nur dadurch zu erreichen, dass alles von innen heraus kommt und selbst getan werden darf. Wer darauf wartet, dass jemand kommt, der ihn an die Hand nimmt und sagt „Das werden wir schon machen, komm mal mit“, hat bereits im ersten Ansatz verloren. Das Wichtigste bevor eine Veränderung überhaupt wirksam werden kann ist die eigene Entscheidung. Wer sich bewusst für eine positivere Lebenseinstellung entscheidet und danach handelt wird auch erfolgreich darin sein. Wer alles so macht, wie er es bisher gemacht hat, wird alles so bekommen, wie er es bisher bekommen hat. Veränderung bedeutet die Verantwortung für das eigene Leben spüren und wahrnehmen. Wer dem Finanzamt, den Banken, den Kunden, den Lieferanten, dem Staat, der Wirtschaftskrise und vielen mehr die Schuld (Verantwortung) gibt, gibt seine eigene Macht ab und begibt sich in die Abhängigkeit anderer. Jeder kennt Menschen in seinem persönlichen Umfeld, die erfolgreich, glücklich und zufrieden sind und das, was sie sich wünschen dann auch ihr eigen nennen. Das ist nicht im materiellen Sinn gemeint. Erfolgreich sein in seinen Gedanken und Handlungen, glücklich sein mit sich und in seinen Beziehungen und zufrieden sein, mit dem was er hat, egal wie viel das ist. Und es ist eine gute Idee diese Menschen auch mal zu fragen wie sie dieses erreichen und welche Methoden sie anwenden. Nichts muss neu erfunden werden, alles ist schon da und darf verwendet werden und die einfachsten Methoden sind immer noch die besten. Nicht das Komplizierte sondern das Geniale der Einfachheit ist Garant für die Veränderung und Verbesserung.

Betrachte einmal die Dinge
Von einer anderen Seite,
als du sie bisher sahst,
denn das heißt ein neues Leben beginnen...

Marc Aurel

Für Fragen und Anregungen, Hinweise und Kritik erreichen Sie mich unter der Email-Adresse andreas.neumann@neumann-steuerberater.de. In der nächsten Ausgabe von „NEUES“ werde ich diese Rubrik fortsetzen mit der Beschreibung von verzerrten Denkmustern und wie sich diese Muster verändern lassen.

Andreas Neumann