Archiv > Neues Oktober 2010
Die Macht der Worte
Die Fahrerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft, nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung1.
Weitere Genehmigungen oder Zulassungen werden benötigt für die Ausübung eines Berufs (Facharbeiter oder Gesellenbrief, Meistertitel, Diplom, Approbation oder Bestallung). Diese Aufzählung in unserer Erlaubniskultur lässt sich beliebig fortsetzen, insbesondere in Deutschland, weil hier doch immer alles geregelt sein soll. Wer aber macht sich Gedanken darüber, wie er Worte führt und wohin er damit fährt und gegebenenfalls wen er überfährt? Ein altes Sprichwort lautet: „Wörter sind wie Schwerter“.
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Kostenloser Leitfaden | Kreditverträge verstehen und richtig abschließen (DIHK)
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben einen kostenlosen Leitfaden "Kreditverträge" für Unternehmer veröffentlicht. Der 31-seitige Ratgeber erklärt wichtige Begriffe, die in Kreditverhandlungen immer wiederkehren, und gibt Unternehmen Tipps für das Bankgespräch an die Hand. Der Leitfaden behandelt unter anderem Themen wie Laufzeit und Tilgung, Zinsen, Sicherheiten oder Kündigung. In einem ausführlichen Glossar wird das Fachvokabular erläutert – von A wie "Akzessorische Sicherheit" bis Z wie "Zession".
Die Veröffentlichung steht auf den Internetseiten der DIHK zum kostenlosen Download bereit.
Quelle: DIHK online
Geschäftsführer muss fundierte steuer- und handelsrechtliche Kenntnisse haben
Jetzt ist es amtlich: Laut Oberlandesgericht (OLG) SchleswigHolstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen": Er muss auch in der Lage sein, eine Jahresbilanz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (OLG Schleswig‑Holstein, Urteil vom 11.2.2010, 5 U 60/09).
Als Geschäftsführer müssen Sie selbst beurteilen können, ob der Jahresabschluss in seinen Rahmenaussagen korrekt ist und dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entspricht. Das Urteil ist rechtskräftig und dürfte damit zum Maßstab für zukünftige Entscheidungen zur Geschäftsführer-Haftung herangezogen werden. Insbesondere für Geschäftsführer ohne kaufmännische Ausbildung bedeutet diese Anforderung ein zusätzliches persönliches Risiko!
- Für den Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer ist wichtig, dass er sich unklare Bilanzposten vom Steuerberater erläutern lässt.
- Für den Gesellschafter-Geschäftsführer in der Zwei-Personen GmbH mit Ressortverteilung ist wichtig, dass die Ressortverteilung schriftlich und mit klarer Definitionen der Aufgaben vereinbart ist, z. B. der gesamte kaufmännische Bereich, Erstellung des Jahresabschlusses und von Zwischenbilanzen. Achtung: Die Ressortaufteilung entbindet nicht von der Pflicht, die ordnungsgemäße Erfüllung der handelsrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
Anwendung der 1 %-Regelung nur bei tatsächlicher privater Nutzung von Dienstwagen
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt, stellt der Vorteil Lohn dar, dessen Wert i. d. R. gemäß der 1 %-Regelung zu ermitteln ist. Probleme gibt es immer dann, wenn zwischen den Beteiligten keine Regelung über die Privatnutzung getroffen wird oder der Arbeitgeber ein privates Nutzungsverbot ausgesprochen hat.
Im entschiedenen Fall hatte eine Apotheke mit angegliederter Arzneimittelherstellung einen Fuhrpark von sechs PKW, darunter ein Fahrzeug der Oberklasse. Die Fahrzeuge standen den 80 Mitarbeitern sowie dem Sohn als leitenden Angestellten für betriebliche Fahrten zur Verfügung, wobei die private Nutzung verboten war. Das Finanzamt unterstellte, dass der Sohn das Fahrzeug der Oberklasse auch privat nutzte und ermittelte die Nutzung nach der 1 %-Regelung, weil auch keine Fahrtenbücher geführt wurden. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Anscheinsbeweis die fehlende Feststellung des Finanzamts nicht ersetzen kann. Einen Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlangt, zählt – wegen fehlendem Bezugs zur Beschäftigung – nicht als Arbeitslohn.
Extensive private Nutzung des Dienst-PC kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Auch langjährig Beschäftigten darf außerordentlich gekündigt werden6, wenn sie Dienst-PCs unerlaubt extensiv nutzen. Dafür ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
In dem Verfahren ging es um einen seit dem Jahr 1976 in einem Bauamt beschäftigten Gemeindemitarbeiter, der auf Partnersuche war und deshalb über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen täglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails zugebracht hatte, teilweise in einem Umfang, der ihm gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr ließ.
Das Landesarbeitsgericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Arbeitnehmer bei privater Internetnutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich seine Arbeitspflicht verletzt. Dabei wiegt die Pflichtverletzung umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer dabei seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt. Danach komme im Falle einer extensiven Internetnutzung während der Arbeitszeit auch eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung in Betracht. Eine solche extensive Internetnutzung lag hier nach Ansicht des Gerichts vor.
Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen
Mieter dürfen ihre Wohnung selbst renovieren. Sie können vom Vermieter nicht vertraglich verpflichtet werden, einen Handwerker für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zu beauftragen.
Die bisher nicht geklärte Frage, ob der Vermieter den Mieter im Rahmen der Übertragung von Schönheitsreparaturen dazu verpflichten kann, die Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker ausführen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof9 zugunsten des Mieters verneint. Das Gericht hält in Mietverträgen eine solche Klausel für Schönheitsreparaturen für unwirksam, weil damit die Durchführung der Reparaturen durch den Mieter ausgeschlossen ist und dies ihn unangemessen benachteiligt. Denn ohne eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wäre dieser lediglich zur fachgerechten Ausführung in mittlerer Art und Güte verpflichtet.
Dem Interesse des Vermieters an einer fachgerechten Ausführung werde durch die Vornahme der Arbeiten durch einen Laien ausreichend Rechnung getragen, wenn dies fachgerecht geschehe. Mit dieser Entscheidung sind noch mehr Mietvertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen als bisher der Rechtsprechung zum Opfer gefallen. Soweit die Klauseln nicht wegen starrer Fristen, überlanger Fristen oder der Ausführungsart unwirksam sind, scheitern sie möglicherweise nunmehr an der Fachhandwerkerklausel.
Verfassungsbeschwerde gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen im Rahmen der Mandatstätigkeit eine monatliche Kostenpauschale, die einkommensteuerfrei ist. Arbeitnehmer erhalten dagegen nur einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 €, wenn sie keine höheren Aufwendungen nachweisen. Diese Ungleichbehandlung sieht das Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungswidrig an. Die Ungleichbehandlung findet ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet.
Fortsetzung Macht der Worte
Ich möchte in meinem kleinen Beitrag weniger auf die Kommunikation im Außen und die Reaktion bei Anderen eingehen, sondern vielmehr auf die, wenn auch oft unterschwellige oder unbewusste, Wirkung bei dem Nutzer selbst.
»Ach, man müsste sich mehr Zeit nehmen für Urlaub. «
Dieser Satz, möglicherweise noch mit einem leicht stöhnenden Tonfall ausgesprochen, erzeugt beim Zuhörer in den meisten Fällen Zustimmung und Mitgefühl. Wenn das der Anlass dieses Satzes war, dann lässt sich festhalten: Ziel erreicht. Was aber ist die Bedeutung der Worte und wie die Wirkung auf denjenigen, der den Satz gesagt hat?
Das Wort »man« ist ein unbestimmtes Pronomen, eine Vorläuferform von »Mann« und hat ursprünglich die Bedeutung jeder beliebige Mensch.2 Grundsätzlich kann also jeder mit dieser Aussage gemeint sein, auch derjenige selbst. Doch die Wirkungsweise ist eher die, dass sich die Person in diese Aussage nicht wirklich einbezieht und der Wunsch der dahinter steht nur recht schwach ausgeprägt ist und wenig dazu beiträgt das Ziel mehr Urlaub auch tatsächlich zu erreichen. Etwas, wofür nicht wirklich eingestanden wird, kann niemals genug Energie erhalten, um in die Realität zu kommen. »Man« drückt die eigene Unsicherheit und den Abstand zum Thema aus und schafft die von vielen so gerne gewünschte »Hintertür« für den Fall, dass die individuelle Aussage auf Kritik stößt. Es bleibt dann bei einer verallgemeinernden und unkonkreten Ausführung. Mit dem Wort »man« entzieht sich der Nutzer der Bestimmung, sich mit dem Gesagten zu identifizieren. »Man« ist schnell ausgesprochen, für »ich« dagegen bedarf es wesentlich mehr.
Das Wort »müsste«, in seiner Konjunktivform von müssen, unterstreicht noch, dass derjenige nur wenig bis gar keine Neigung verspürt etwas für sein Verlangen nach mehr Urlaub zu tun. Muss ist immer von außen und steht für die Befreiung von Zwängen oder das Erfüllen von Anordnungen. Der Mensch ist grundsätzlich frei in jeglichen seiner Entscheidungen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Konsequenzen seiner Entscheidung ihn unweigerlich treffen werden. Wer etwas muss, fühlt ständig Druck und Belastung und ist weit weg von Wunscherfüllung oder Selbstverwirklichung und ganz dicht bei Erledigung von ihm übertragenen Aufgaben, denen er sich glaubt nicht entziehen zu können.
Sich »Zeit nehmen« bedeutet nichts anderes als dass Sie glauben etwas zu brauchen, was Sie jetzt nicht bereits besitzen. Und schon sind Sie im Mangelgefühl etwas zu vermissen, was Sie doch so dringlich benötigen. Andere haben Zeit, Sie müssen sie sich nehmen! Von wem im Übrigen? Niemand wird Ihnen Zeit geben können, außer Sie sich selber. „Sie können sich Zeit nehmen, so oft und so viel Sie wollen – solange Sie sich Zeit nehmen, werden Sie nie wirklich das Gefühl haben, Zeit zu haben. Wer sich Zeit nimmt, lebt Zeitquantität. Wer sich Zeit gibt, lebt Zeitqualität.“3
»Ach, man müsste sich mehr Zeit nehmen für Urlaub. « Sprechen Sie diesen Satz einmal für sich laut aus und spüren, wie sich das Gesagte für Sie anfühlt. Leicht oder schwer? Erreichbar oder in weiter Ferne? Kraftvoll oder schwach?
»Ich gebe mir mehr Zeit für Urlaub im... (z.B. November). « Sprechen Sie auch diesen Satz laut für sich aus und nehmen wahr, wie sich das anfühlt. In diesem Satz geht es ganz klar um Sie selbst und er enthält eine bestimmte, konkrete Aussage und richtet Ihr Augenmerk auf etwas, was Sie selbst bestimmen können und wollen und nicht auf Dinge aus dem Außen, nach denen Sie zu handeln haben. Richten Sie sich nicht mit den Schwertern der eigenen Worte.
Für Fragen und Anregungen, Hinweise und Kritik erreichen Sie mich unter der Email-Adresse andreas.neumann@neumann-steuerberater.de. In der nächsten Ausgabe von „NEUES“ werde ich weiter etwas schreiben zu Wörtern des täglichen Lebens, schnell gesagt und nicht gemeint.
1 aus Wikipedia
2 Theo Stemmler: Wie das Eisbein ins Lexikon kam, S. 15
3 Lelia Kühne de Haan: Ja, aber…
Andreas Neumann
Kopf